Skip to: Site menu | Main content

Ein Service von

We-Are-Web Webseiten für kleine und mittelständische Unternehmen

unterstützt durch Rechtsanwalt Schlösser

Anwaltskosten berechnen

Inhaltliche Betreuung durch Rechtsanwalt Schlösser - Erfurt

Anwaltskosten

Anwaltskosten sind die Kosten, die für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes entstehen. Sie gehören zu den Prozesskosten.

In Deutschland sind die Anwaltskosten gesetzlich geregelt und teilweise festgelegt.

Seit dem 1. Juli 2004 finden Sie die Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)- download -

(zuvor waren Anwaltskosten in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt.)

Zusammensetzung der Anwaltskosten:

Die Anwaltskosten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus: 

  • Anwalts-Gebühren 
  • Auslagen des Anwalts
  • der darauf entfallenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von bisher 16%, nunmehr 19%.

Anwaltsgebühren

Die Gebühren für den Anwalt decken die Tätigkeit i.d.R. vollständig ab.

Anwaltsauslagen

Die Auslagen des Anwalts (z.B. Telefon + Porto) werden meist pauschal berechnet und abgerechnet und fallen zumeist auch kaum ins Gewicht. 

Gebührenarten

Die verschiedenen Anwaltsgebühren sind für den Laien schwer zu verstehen und besonders schwer selbst zu berechnen oder nachzurechnen.
Gebühren fallen für verschieden Tätigkeiten in verschiedenen Verfahrensstadien an, sogenannte Gebührentatbestände. 

Je nach Tätigkeitsbereich und Verfahrensstand fallen unterschiedliche Gebühren an.

Es gibt Satzrahmengebühren (z. B. im Zivilrecht) und Betragsrahmengebühren (z. B. im Straf- und Sozialrecht).

  • Satzrahmengebühren berechnen sich dabei abhängig von dem Streit- oder Gegenstandswert nach bestimmten Gebührensätzen, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Umfang der Bedeutung der Angelegenheit und Haftungsrisiko richten.
  • Betragsrahmengebühren sind streitwertunabhängig. Hier gibt das RVG einen Betragsrahmen für eine bestimmte Tätigkeit vor. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Anwalt die Gebühr, ebenfalls nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Angelegenheit.

Gebührenvereinbarungen

Anwaltskosten sind nicht in allen Fällen zwingend nach dem RVG zu berechnen. Abweichend von gesetzlich geregelten Gebühren besteht für Anwalt und Mandanten die Möglichkeit, Gebührenvereinbarungen zu schließen. Eine Überschreitung der im RVG geregelten Gebühren ist dabei möglich. Dies ist nach Aufklärung zulässig. Ein Unterschreiten der im RVG geregelten Gebühren ist nur für den außergerichtlichen Bereich zulässig.

 

© 2006 Rechtsanwalt Sascha Schlösser
Anwaltskosten berechnen
WAW SEO Suchmaschinenoptimierung valid CSS 2.1 valid XHTML 1.0 Transitional

 

Vorherige Seite: Gebührenstreitwert

Nächste Seite: Anwaltsgebühren