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Inhaltsverzeichnis (nichtamtlich)

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Vergütungsverzeichnis

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. | 2004, 803 - 831;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote





Teil 7

Auslagen


-------------------------------------------------------------------------------

| Nr. | Auslagentatbestand | Höhe |

-------------------------------------------------------------------------------

| Vorbemerkung 7: |

| (1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten |

| entgolten. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der |

| Rechtsanwalt Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i. V. m. § 670 BGB)

| verlangen. |

| (2) Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der |

| Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts |

| befindet. |

| (3) Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Auslagen |

| nach den Nummern 7003 bis 7006 nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, |

| die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären. |

| Ein Rechtsanwalt, der seine Kanzlei an einen anderen Ort verlegt, kann bei |

| Fortführung eines ihm vorher erteilten Auftrags Auslagen nach den Nummern |

| 7003 bis 7006 nur insoweit verlangen, als sie auch von seiner bisherigen |

| Kanzlei aus entstanden wären. |

| |

| 7000 | Pauschale für die Herstellung und Überlassung von | |

| | Dokumenten: | |

| | 1. für Ablichtungen und Ausdrucke | |

| | a) aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren |

| | Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der | |

| | Rechtssache geboten war, | |

| | b) zur Zustellung oder Mitteilung an Gegner oder | |

| | Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte auf Grund |

| | einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung durch |

| | das Gericht, die Behörde oder die sonst das | |

| | Verfahren führende Stelle, soweit hierfür mehr | |

| | als 100 Seiten zu fertigen waren, | |

| | c) zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers, | |

| | soweit hierfür mehr als 100 Seiten zu fertigen | |

| | waren, | |

| | d) in sonstigen Fällen nur, wenn sie im Einverständnis |

| | mit dem Auftraggeber zusätzlich, auch zur | |

| | Unterrichtung Dritter, angefertigt worden sind: | |

| | für die ersten 50 abzurechnenden Seiten je Seite ... | 0,50 EUR |

| | für jede weitere Seite ............................. | 0,15 EUR |

| | 2. für die Überlassung von elektronisch gespeicherten | |

| | Dateien anstelle der in Nummer 1 Buchstabe d genannten |

| | Ablichtungen und Ausdrucke: | |

| | je Datei ........................................... | 2,50 EUR |

| | Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nummer 1 ist in | |

| | derselben Angelegenheit und in gerichtlichen Verfahren | |

| | in demselben Rechtszug einheitlich zu berechnen. | |

| 7001 | Entgelte für Post- und | |

| | Telekommunikationsdienstleistungen .................... | in voller |

| | Für die durch die Geltendmachung der Vergütung | Höhe |

| | entstehenden Entgelte kann kein Ersatz verlangt werden. | |

| 7002 | Pauschale für Entgelte für Post- und | |

| | Telekommunikationsdienstleistungen .................... | 20% der |

| | Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle | Gebühren |

| | der tatsächlichen Auslagen nach Nummer 7001 gefordert | -höchstens |

| | werden. | 20,00 EUR |

| 7003 | Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines | |

| | eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer . | 0,30 EUR |

| | Mit den Fahrtkosten sind die Anschaffungs-, Unter- | |

| | haltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des | |

| | Kraftfahrzeugs abgegolten. | |

| 7004 | Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines | in voller |

| | anderen Verkehrsmittels, soweit sie angemessen sind ... | Höhe |

| 7005 | Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise |

| | 1. von nicht mehr als 4 Stunden ....................... | 20,00 EUR |

| | 2. von mehr als 4 bis 8 Stunden ....................... | 35,00 EUR |

| | 3. von mehr als 8 Stunden ............................. | 60,00 EUR |

| | Bei Auslandsreisen kann zu diesen Beträgen ein | 20,00 EUR |

| | Zuschlag von 50% berechnet werden. | |

| 7006 | Sonstige Auslangen anlässlich einer Geschäftsreise, | in voller |

| | soweit sie angemessen sind ............................ | Höhe |

| 7007 | Im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Haftpflicht- | |

| | versicherung für Vermögensschäden, soweit die Prämie | |

| | auf Haftungsbeträge von mehr als 30 Millionen EUR | in voller |

| | entfällt .............................................. | Höhe |

| | Soweit sich aus der Rechnung des Versicherers nichts | |

| | anderes ergibt, ist von der Gesamtprämie der Betrag zu | |

| | erstatten, der sich aus dem Verhältnis der 30 Millionen | |

| | EUR übersteigenden Versicherungssumme zu der | |

| | Gesamtversicherungssumme ergibt. | |

| 7008 | Umsatzsteuer auf die Vergütung ........................ | in voller |

| | Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 | Höhe |

| | Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. | |

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