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Gerichtskosten

Gerichtskosten sind Kosten für die Tätigkeit der Gerichte. Sie sind quasi Nutzungsgebühren für die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung.

Die Gerichtskosten sind die gerichtlichen Gebühren und die gerichtlichen Auslagen.

Gerichtsgebühren:

Gerichtsgebühren fallen für das Tätigwerden an sich und zumeist für bestimmte Verfahrensabschnitte und in Abhängigkeit vom Streitwert an.

Gerichtliche Auslagen:

Die gerichtlichen Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall entstehen, wie z.B.:

  • die Dokumentenpauschale,
  • die Zeugenentschädigung u. Sachverständigenentschädigung,
  • Beförderungskosten,
  • Post- und Telekommunikationskosten.

Oft ist das Tätigwerden des Gerichts von der Leistung eines Vorschusses (Gerichtskostenvorschuss) abhängig.

Grundlage für die Kostenerhebung ist das Gerichtskostengesetz (GKG), die Kostenordnung (KostO) und verschiedene Nebengesetze.

Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Parteien (Anwaltskosten) bilden die Prozesskosten.