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Gerichtskostenvorschuss

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Gerichtskostenvorschuss

Gerichtskostenvorschuss Bedeutung

Ein Gerichtskostenvorschuss ist in den Fällen der §§ 10 - 18 GKG (Gerichtskostengesetz) erforderlich, damit z.B. die Klage überhaupt zugestellt wird (§ 12 Abs. 1 GKG). Der Gerichtskostenvorschuss ist damit indirekt Voraussetzung für die Rechtshängigkeit der Sache, die erst mit Zustellung eintritt.

Kein Gerichtskostenvorschuss wird erhoben in folgenden Verfahren:

  • Scheidungsfolgesachen, Lebenspartnerschaftsfolgesachen (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GKG)
  • Arbeitsrechtsstreitigkeiten
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Zwangsverwaltungsverfahren
  • Straf- und Bußgeldsachen
  • wenn Prozesskostenhilfe gewährt wurde (§ 14 Nr. 1 GKG)
Ein weiterer wichtiger Fall in welchem kein Gerichtskostenvorschuss fällig wird, ist die Erhebung einer Widerklage, also der Fall, dass ein bereits rechtshängiger Prozess zum Anlass genommen wird, "zurück zu klagen" (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 GKG).
Der Gerichtskostenvorschuss fällt dagegen auch an:

  • beim Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (§ 12 Absatz 3 GKG)
    Wird ein Mahnbescheid beantragt, so beträgt der Gerichtskostenvorschuss nur 1/6 der sonst fälligen 3 Gerichtsgebühren, mindestens aber 18,00 Euro.
  • beim Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 12 Absatz 4 GKG)
  • für bestimmte zwangsvollstreckungsrechtliche Anträge (§§ 12 Absatz 5, 15 GKG)
  • bei der strafprozessualen Privatklage (§ 16 GKG)

Gerichtskostenvorschuss Höhe 

Die Höhe des Gerichtskostenvorschusses beruht auf dem vom Kläger angenommenen Streitwert und der sich daraus ergebenden Verfahrensgebühr. Auch die Höhe des Gerichtskostenvorschuss berechnet sich nach dem GKG. Für ein erstinstanzliches zivilrechtliches Verfahren beträgt der Vorschuss 3 Wertgebühren. Die Höhe der Wertgebühren richtet sich im Zivilrecht nach dem Streitwert und kann der Anlage 2 zu § 34 GKG bis zu einem Streitwert von 500.000,- EUR entnommen werden.

Wird ein Mahnbescheid beantragt, beträgt der Gerichtskostenvorschuss nur 1/6 dieses Betrages, mindestens 18,00 Euro.

Gerichtskostenvorschuss Tabelle

Gerichtskostenvorschuss Tabelle
Streitwert Gerichtskostenvorschuss = 3 Wertgebühren
300 75
600 105
900 135
1200 165
1500 195
2000 219
2500 243
3000 267
3500 291
4000 315
4500 339
5000 363
6000 408
7000 453
8000 498
9000 543
10000 588
13000 657
16000 726
19000 795

Schicksal des Gerichtskostenvorschuss

Was aus dem Vorschuss letzlich wird, entscheidet sich erst mit dem Abschluss des Verfahrens:

  • Wenn der einzahlende Kläger die Klage verliert, wird der Gerichtskostenvorschuss auf die vom Kläger zu zahlenden festgesetzten Gerichtskosten, also Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen angerechnet.
  • Gewinnt der Kläger die Klage, wird der Gerichtskostenvorschuss vom Gericht oder dem Beklagten zurückerstattet.

Gerichtskostenvorschuss in der Praxis


In der Praxis vereinnahmen Rechtsanwälte einen Betrag in Höhe des Gerichtskostenvorschuss von ihren Mandanten und fügen der Klage einen Verrechnungsscheck für den Gerichtskostenvorschuss bei oder kleben so genannte Gebührenmarken in Höhe des Gerichtskostenvorschuss auf, die bei den Gerichten zu erwerben sind. Es ist aber auch möglich die Klage einzureichen und abzuwarten, bis das Gericht zur Einzahlung des Gerichtskostenvorschuss in einer bestimmten Höhe auffordert.

Letzteres ist natürlich nur zu raten, wenn es auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit nicht ankommt.