Inhaltliche Betreuung durch Rechtsanwalt Schlösser - Erfurt
Prozessrisiko
Mit "Prozessrisiko" ist das Prozesskostenrisiko gemeint.
Das sind die Kosten, die im ungünstigsten Fall auf die Prozessteilnehmer (Kläger / Beklagter) zukommen.
Das errechnete Prozessrisiko bedeutet für viele Mandanten zunächst einen Schock, daher soll hier gleich darauf hingewiesen werden, dass sich das Prozesskostenrisiko fast nie vollständig realisiert. Es gibt meist Möglichkeiten, das Prozessrisiko zu minimieren.
Das Prozessrisiko kann zugleich nicht auf den letzten Cent beziffert werden.
Das Prozessrisiko errechnet sich aus:
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen)
+
Antwaltskosten eigener Anwalt (Gebühren und Auslagen)
+
Anwaltskosten Anwalt des Gegeners (Gebühren und Auslagen)
Prozessrisikorechner
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